Akteneinsicht in Bauakte oder Baugenehmigung
von Veelken am 10.07.2007, 10:11
Vernünftige Menschen wollen erst einmal wissen, worum es geht, bevor sie sich mit einer Klage gegen ein Bauvorhaben wehren, dass sie gar nicht kennen.
Eine weitere Konstellation, in der man auf Informationen angewiesen ist, ist der Streit des Mieters mit dem Vermieter über die Eignung z. B. der vermieteten Wohnung. Der bloße Verdacht, eine Wohnung könnte nicht in Ordnung oder gar nicht genehmigt sein, reicht als Basis für eine Auseinandersetzung nicht aus.
Dieser Artikel befaßt sich mit den unterschiedlichen Ansprüchen eines Bürgers auf Information durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
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