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Bauakteneinsicht

Düsseldorf

Akteneinsicht in Bauakte oder Baugenehmigung

Beitragvon Veelken am 10.07.2007, 10:11

Ein Problem vieler Nachbarschaftsstreitigkeiten: Man ahnt, dass nebenan etwas gebaut werden soll, das einem nicht paßt – aber mehr weiß man nicht. Vielleicht sieht oder hört man die Arbeiten .- und der Nachbar sagt nichts. Das Baustellenschild kommt erst relativ spät und informiert auch dann nicht unbedingt umfassend.In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Pflicht des Bauherrn, die Nachbarn vorab zu informieren. Um die gute Nachbarschaft zu erhalten, ist dies zwar dringend geboten – der Gesetzgeber geht aber davon aus, dass Bauherren dies auch selbst erkennen und entsprechend handeln. Leider nicht immer zu Recht.Vernünftige Menschen wollen erst einmal wissen, worum es geht, bevor sie sich mit einer Klage gegen ein Bauvorhaben wehren, dass sie gar nicht kennen.

Eine weitere Konstellation, in der man auf Informationen angewiesen ist, ist der Streit des Mieters mit dem Vermieter über die Eignung z. B. der vermieteten Wohnung. Der bloße Verdacht, eine Wohnung könnte nicht in Ordnung oder gar nicht genehmigt sein, reicht als Basis für eine Auseinandersetzung nicht aus.

Dieser Artikel befaßt sich mit den unterschiedlichen Ansprüchen eines Bürgers auf Information durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Wünschen Sie gern weitere Informationen, lassen Sie es uns wissen.

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