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Expose

Sonnenaufgand

Als Exposé oder Exposee wird in der Immobilienwirtschaft eine kurze Beschreibung einer Immobilie bezeichnet. Zumeist wird ein Exposé vom Verkäufer/Vermieter oder einem seiner Beauftragten wie Makler, Architekt oder auch der Bank/Sparkasse angefertigt. Ziel ist in der Regel die Vermarktung des Objektes in Form von Vermietung und/oder Verkauf.

Insofern gehören neben Lageplan, Fotos und Grunddaten zum Objekt wie der Fläche, Kaufpreis/Miete, Baujahr usw. oftmals eine kurze Beschreibung des Objektes. Dabei wird zumeist auf die Vorteile hingewiesen, die weniger positiven Eigenschaften oftmals wenig oder gar nicht erwähnt.

Ob und inwiefern es hier zu einer Prospekthaftung des Exposé-Erstellers ähnlich dem Wertpapierrecht kommt, ist oft fraglich...

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Besichtigungen

Verkauf

Es gibt zwei Arten von Besichtigungsterminen: den Einzelbesichtigungstermin und den sogenannten „Massenbesichtigungstermin“. Bei Einzelterminen besichtigt immer nur ein Interessent die Wohnung. Massenbesichtigungstermine sind meist öffentliche Besichtigungstermine, an denen jeder Interessent ohne vorherige Terminvereinbarung teilnehmen kann.Für Kaufinteressenten kommt es bei einer Besichtigung darauf an, die Immobilie vor dem Kauf genau zu checken. Dabei sollte der Interessent beispielsweise auf die bauliche Substanz, mögliche Feuchtigkeit in den Wänden und im Keller, Schimmelbefall, Zustand des Dachstuhls, Dichte der Fenster und Zustand der Heizungsanlage achten. Werden größere Mängel übersehen, muss nach dem Kauf eventuell mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden...

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Bauakte

Düsseldorf

Akteneinsicht in Bauakte oder Baugenehmigung

Beitragvon Veelken am 10.07.2007, 10:11

Ein Problem vieler Nachbarschaftsstreitigkeiten: Man ahnt, dass nebenan etwas gebaut werden soll, das einem nicht paßt – aber mehr weiß man nicht. Vielleicht sieht oder hört man die Arbeiten .- und der Nachbar sagt nichts. Das Baustellenschild kommt erst relativ spät und informiert auch dann nicht unbedingt umfassend.In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Pflicht des Bauherrn, die Nachbarn vorab zu informieren. Um die gute Nachbarschaft zu erhalten, ist dies zwar dringend geboten – der Gesetzgeber geht aber davon aus, dass Bauherren dies auch selbst erkennen und entsprechend handeln. Leider nicht immer zu Recht.

Vernünftige Menschen wollen erst einmal wissen, worum es geht, bevor sie sich mit einer Klage ge...

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Warum Wir ?

Wir sind die besten, ist doch klar ??

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Hello world!

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